Internationales Steuerrecht

Internationales Steuerrecht

Kompetente Beratung für Ihr internationales Engagement

Europäische Union, Globalisierung – Unternehmen müssen sich zunehmend auf globalen Märkten behaupten. Erfolgreiches internationales Handeln setzt jedoch umfangreiche, spezifische Kenntnisse der jeweiligen Marktbesonderheiten voraus. Ob Ihr Unternehmen bereits länderübergreifend tätig ist oder gerade den ersten Schritt über die Grenze setzen möchte: Wir bieten Unternehmen aller Branchen eine umfassende und grenzüberschreitende Beratung.

Arbeitnehmer

Wir beraten und erstellen die Steuererklärungen für Arbeitnehmer, die bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt sind oder als Expatriates von einem inländischen Unternehmen in das Ausland vorübergehend entsandt werden.

Unternehmen

Steuerliche Strukturierung der internationalen Tätigkeit eines inländischen Unternehmens zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung.

  • Entsendung der Mitarbeiter
  • Unterstützung bei der Festlegung von Verrechnungspreisen zwischen den inländischen und ausländischen Gesellschaften und Betriebsstätten
  • Verrechnungspreisdokumentation
  • Identifizierung von möglichen Betriebsstätten und die Gewinnabgrenzung
  • Hilfestellung bei Etablierung eines Leitfadens der deutschen Geschäftsführer von ausländischen Gesellschaften
  • Unterstützung bei den nationalen Meldepflichten bei Gründung von ausländischen Gesellschaften und Betriebsstätten
Auslandseinkünfte

Inländer, die im Ausland Einkünfte erzielen, unterliegen dort der Besteuerung. Wir beraten in Fragen des Besteuerungsrechts, der Vermeidung einer Doppelbesteuerung und möglichen Meldepflichten in Deutschland.

Inlandseinkünfte
Ausländische Personen oder Unternehmen, die im Inland keinen Wohnsitz, keine Geschäftsleitung oder eine Betriebsstätte, aber Inlandseinkünfte in Deutschland haben. Prüfung der beschränkten Steuerpflicht, des Besteuerungsrechts nach nationalen Vorschriften und Doppelbesteuerungsabkommen.